Der Antrag auf Zulassung zur Danprüfung ist 8 Wochen vor dem Prüfungstermin
(Termine und Antrag bitte dem Online-Shinbun entnehmen) an den Vizepräsidenten Sport Martin Gerstner zu übersenden.
Es sind zu übersenden
• Danantrag vollständig ausgefüllt (Online-Shinbun/ Formulare)
• 1 Passbild
• Prüfungsmappe
• Lehrgangsnachweise, Lehrbefähigung, Erste Hilfe usw. (Siehe Prüfungsprogramm angestrebter Dangrad)
Im Danantrag ist unbedingt die ausgewählte Prüfungskata zu benennen.
Eine eventuell vorhandene Befreiung von der Kata auf Grund der erfolgreichen Teilnahme an einer Kata-Meisterschaft ist als Kopie dem Antrag beizulegen.
Das Original wird am Prüfungstag der Prüfungskommission vorgelegt.
Die Prüfungsmappe sollte eine Kurzbiografie sowie das zu zeigende Programm vorstellen.
Durch den Vizepräsidenten Sport wird der Antrag geprüft und bei positivem Bescheid wird durch die Geschäftsstelle eine Rechnung über die Urkunde an den jeweiligen Dojoleiter übersandt.
Mit Eingang der Überweisung an die Geschäftsstelle erhält die Prüfungskommission die Urkunde und die Prüfungsunterlagen.
Die Auslagen und Kosten der Prüfer (siehe Gebührenordnung der WJJF-D) werden durch die Prüflinge zur Prüfung vor Ort beglichen.
Dojo, die mehrere Dananwärter haben, können um Kosten zu sparen beim Präsidium die Ausrichtung einer Danprüfung beantragen.
Fragen zu Danprüfungen, Inhalten, Durchführung bitte an den Vizepräsidenten Sport Martin Gerstner stellen.
Das Präsidium